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Mensch, Tier und Umwelt > Wissenswertes
12. März 2011
Gibt es eine Anschnallpflicht für Hunde
oder Tiere allgemein?
Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
StVO §23:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (§ 17 Abs. 1)
Im §23 der Straßenverkehrsordnung ist also vorgegeben, dass Tiere gesichert transportiert werden müssen. Wie die Transportsicherung auszusehen hat, ist allerdings nicht detailliert definiert. Neben speziellen Gurten wären weitere Möglichkeiten zur Sicherung von Tieren z.B. Gitter, Netze oder Transportboxen. Es liegt also in der Verantwortung des Fahrers zu entscheiden, auf welche er Art er mitgeführte Tiere während der Fahrt sichert.